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  • AutorenbildTom David Frey

Sinnvoll oder überflüssig? Die neue Drohnen-Verordnung.



Endlich ist es so weit. Danke. Auf eine neue Drohnenflug-Verordnung habe ich so lange gewartet. Obwohl sie streng genommen im Moment nur ein Vorschlag ist und noch vom Bundesrat bestätigt werden muss.

Wer sich bisher im Luftraum herumtrieb, war immer dabei oder kurz davor, sich und sein Hobby (oder seine Arbeit) zu illegalisieren, ohne das zu wissen oder einfach, weil es anders kaum möglich war, die Drohne aufsteigen zu lassen und schöne Motive vor die Linse zu bekommen.

Als enthusiastischer Drohnenflieger auf der einen und Pilotenschüler auf der anderen Seite, weiß ich, wovon ich spreche, wenn es um Drohnen-Verordnungen geht. Sicherheit versus Freiheit, Kontrolle versus Kunst.

Auch ich will nicht, dass mir bei einem gemütlichen Überlandflug mit einer Cessna eine Inspire den Tag verdirbt. Das muss echt nicht sein. Das wäre wirklich frustrierend. Simulierte Triebwerksausfälle habe ich zwar schon oft geübt, in der Realität wissen wir doch aber alle, dass wir Heldenstorys lieber Hollywood überlassen wollen.

Auf der anderen Seite darf das Potenzial von Drohnen nicht verboten werden, wie es beispielsweise Schweden gemacht hat.

Wissenschaft, Kunst, Sicherheit und Wirtschaft können auch Profiteure unseres Hobbys werden.

In diesem Artikel will ich nicht nur die neue Verordnung näher beleuchten, in dem ich Euch die einzelnen Punkte aufzähle, dazu gibt es schon genügend Artikel, ich möchte Euch meine Gedanken zu einigen wichtigen Regelungen mit auf den Weg geben.

Falls Euch die reine Vorlage lieber ist, findet Ihr sie HIER (auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Wer noch detaillierte Informationen will, darf sich gerne mit der Vorgangsnummer 39/17 auseinandersetzen.

DIE WICHTIGSTEN VERORDNUNGS-PUNKTE IM ÜBERBLICK

(Anmerkung: Die vorliegende Verordnung ist noch kein gültiges Recht und muss zuerst noch vom Bundesrat bestätigt werden.)

  • Drohnen ab 0,25kg unterliegen der Kennzeichnungspflicht (Plakette mit Namen und Anschrift des Besitzers) Meinung: An und für sich sinnvoll, aber auch die Privatsphäre des Drohnenpiloten ist zu schützen, weshalb eine Nummer (wie in den USA oder auf einem KFZ-Kennzeichen) sinnvoller gewesen wäre.

  • Drohnen ab 2kg dürfen nur mit Kenntnisnachweis gesteuert werden Meinung: An und für sich richtig. Allerdings kann ich erst zu einer finalen Bewertung der Vorschrift kommen, wenn ich weiß, wie das Können getestet werden soll. Welches Wissen, welche praktischen Vorkenntnisse sind notwendig? Wer übernimmt die Prüfung und was wird sie im Endeffekt kosten?

  • Drohnen ab 5kg benötigen eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden Meinung: Sinnvoll. Allerdings sind die Luftfahrtbehörden nicht für nachsichtiges und unbürokratisches Handeln bekannt, weshalb zu striktes Vorgehen und zu harte Tests der aufstrebenden Drohnenwirtschaft nachhaltig Schaden zufügen können.

  • Maximale Flughöhe von 100m (gewichtsunabhängig) Meinung: Sinnvoll, solange Ausnahmen beantragt werden dürfen. Hierbei ist allerdings die Kontrolle schwierig, denn ich gehe nicht davon aus, dass die großen Hersteller Softwarelimits einbauen, die die meisten Piloten davon abhalten, die zulässige Höhe zu überschreiten. Außerdem noch ein Kommentar aus der Sicht eines Filmemachers: das Fliegen über Grund sieht in fast allen Fällen spektakulärer aus, als der Flug in hohen Höhen. Klingt unwahrscheinlich, ist aber so. Einfach mal bei Drohnenreels von Profis auf die Flughöhe achten.


  • Drohnen dürfen nur in Sichtweite geflogen werden (gewichtsunabhängig) Meinung: Sinnvoll, wenn auch schade. Sowohl als enthusiastischer als auch als ambitionierter Filmemacher ist der Flug außer Sichtweite relativ unnötig. Außerdem ist die Drohne wirklich nicht gut kontrollierbar, wenn man sie nicht sieht.

  • Überflugsverbot für: Verfassungsorgane, Bundes- und Landesbehörden, außerdem militärische Einrichtungen Meinung: In Zeiten von Terrorismus leider nicht anders möglich.

  • Überflugverbot für: Kontrollzonen von Flugplätzen Meinung: Absolut richtig. Wer an Flughäfen fliegt, muss bestraft werden, da Menschenleben akut gefährdet werden. Interessant ist allerdings, ob und wann neben dem reinen Verbot auch Vorrichtungen, zumindest an den großen internationalen Verkehrsflughäfen, zur Drohnenabwehr installiert werden. Eine Zusammenarbeit aller großen Drohnenhersteller und der Luftfahrtbehörden könnte sinnvoller als ein reines Verbot sein, da das Verbot mehr vor Unwissenden, als vor Gefährdern schützt.

  • Überflugsverbot für: Industrieanlagen, Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete, Bundesfern- und Wasserstraßen Meinung: Offen bleibt die Frage, inwieweit kommerzieller Drohnenflug gehen darf und wo auch der private Pilot seine Kreativität ausleben kann. Denn neben dem Recht auf Privatsphäre und dem Streben nach Sicherheit sollte auch auf das Recht der Kunstschaffenden geachtet werden, solange diese umsichtig fliegen und weder Luft-, noch Boden-, noch Wasserverkehr unnötig gefährden. Dieser Punkt des Entwurfs sollte meines Erachtens nach überarbeitet werden.

  • Überflugsverbot für: Einsatzorte der Polizei- und Rettungskräfte, Menschenansammlungen Meinung: Absolut richtig. Allerdings sollten auch hier Ausnahmen möglich sein.

  • Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen und Gefährdungen / Behinderungen jeglicher Art sind untersagt Meinung: Natürlich sollte das so sein. Selbst der unkontrollierte Luftraum ist kein Spielplatz.

Ideen und Regelungen bringen auf der einen Seite, gerade für gewerbliche Flieger, eine Entlastung, regeln auf der anderen Seite aber keineswegs Grundprobleme wie eine ausgewogene Rechtslage zwischen Privatsphäre von Grundstückseigentümern auf der einen und den Rechten von kreativen Gestaltern auf der anderen Seite.

Eingeschränkt werden Kreative und Hobbypiloten, während sich an der akuten Sicherheitslage bezüglich etwaiger Gefährder nichts ändert, da die großen Hersteller und Vertreter der Drohnen-Gemeinde selbst wohl keine Gesprächspartner waren.

Auch ich nahm mir viel Zeit und schrieb Herrn Dobrindt selbst an, erhielt aber nicht einmal eine Antwort seiner Sekretärin. Schade.

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